Ablauf
Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?
Kontaktaufnahme
Wenn Sie das Gefühl haben, Sie brauchen therapeutische Hilfe, so melden Sie sich unverbindlich bei mir für einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde an. Einen Termin können Sie während der telefonischen Sprechzeiten vereinbaren, per Kontaktformular oder Email.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Während der psychotherapeutischen Sprechstunde wird anhand der von Ihnen geschilderten Beschwerden abgeklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Nach Diagnosestellung werden Sie von mir darüber informiert, was für Ihre derzeitige Situation die beste Behandlungsmöglichkeit darstellt.
- Akutbehandlung mit 12 Stunden Einzeltherapie
- Stationärer oder Reha-Klinikaufenthalt
- Ambulante Psychotherapie (Verhaltens-, tiefenpsychologische oder psychoanalytische Ausrichtung), deren Beginn auch zu späterem Zeitpunkt möglich ist.
- Aufsuchen einer Beratungsstelle (Familien-, Erziehungs-, Sucht- Problematik) o.ä.
Am Ende der Sprechstunde, in dem Sie auch Ihnen wichtig erscheinende Fragen klären können, bekommen Sie als Patient ein allgemeines Informationsblatt sowie eine schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis der Sprechstunde ausgehändigt (PTV11).
Probatorische Sitzungen
Sollte sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde gezeigt haben, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, schließen sich bis zu vier weitere probatorische Sitzungen an, die der Diagnostik, der Analyse Ihres Problems, sowie dessen Entstehungsbedingungen sowie der Therapieplanung dienen. Im Laufe dieser Stunden entscheiden wir gemeinsam über den weiteren Therapieablauf und Sie entscheiden, ob Sie sich eine Therapie mit mir vorstellen können. In dieser sogenannten „Probatorikphase“ werde ich mit Ihnen eine ausführliche Anamnese (biografisch und beruflich) erheben. Hierzu werden neben Gesprächen auch wissenschaftlich fundierte Fragebögen Verwendung finden. Die Diagnose sowie die Ergebnisse der Fragebögen werde ich mit Ihnen gemeinsam ausführlich besprechen, mögliche realistische Therapieziele mit Ihnen gemeinsam daraus ableiten bzw. festlegen und dazu einen individuellen, auf Sie genau zugeschnittenen Therapie- bzw. Behandlungsplan entwickeln.
Nach den aktuellen Psychotherapie-Richtlinien bin ich als kassenzugelassene Psychotherapeutin dazu verpflichtet, spätestens nach den probatorischen Sitzungen einen Konsiliarbericht von Ihrem Vertragsarzt -im idealsten Falle Ihrem Hausarzt- anzufordern, außer es handelt sich um eine Akuttherapie. Die dem Konsiliarbericht vorausgehende Untersuchung dient primär dem Abklären/Ausschluss einer organischen Erkrankung als Ursache für Ihre vorliegenden Beschwerden. Manchmal kann es sein, dass körperliche Erkrankungen gegen bestimmte Therapiemethoden sprechen.
Therapie
Auf Grundlage der Informationen aus den probatorischen Sitzungen wird bei einer Langzeittherapie (LZT) ein Therapieantrag an Ihre Krankenkasse gestellt, bei einer Kurzzeittherapie (KZT) entfällt das Antragsverfahren. Die Therapie muss dann von einem Gutachter Ihrer Krankenversicherung bewilligt werden. Der Umfang einer Therapie richtet sich nach der jeweiligen Symptomatik. Eine Kurzzeittherapie dauert 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie dauert 60 Sitzungen, kann sich aber auch auf bis zu 80 Sitzungen ausweiten. Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten.
Ziel der Therapie ist es, Sie dabei zu unterstützen, dass sie selbstständig und in eigener Verantwortung zukünftig selbst die besonderen Herausforderungen Ihres Lebens meistern können. Dazu werden Sie lernen, Ihre eigenen, oft gewohnheitsmäßig ablaufenden Verhaltensmuster (gedanklich/emotional/ motorisch) zu erkennen und zu verändern, die bisher Ihrem Wohlbefinden im Weg stehen.
Adresse
Dipl.-Psych.Barbara Becker
Psych. Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie
Wellenburg 11 (1. Stock)
86199 Augsburg