Abrechnung & Kosten
Abrechnung einer Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte
Ich besitze die Kassenzulassung. Das bedeutet, dass die Kosten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, da Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dazu brauche ich nur zu jedem Quartalsbeginn Ihre Krankenkassenkarte.
Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen, wie dies z.B. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten.
Information: Privatversicherte
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nachdem es seit 1996 keine Anpassung der Bewertungen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) gab und sich die derzeitige psychotherapeutische Versorgung damit nicht mehr adäquat abbilden lässt, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen und auch die Vergütung der GOP Leistungen die Werte der gesetzlich Krankenversicherten deutlich unterschreitet, hat die Bundestherapeutenkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.
Näheres ist dem Link https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/ entnehmen. Ich passe meine Abrechnung diesen Empfehlungen an.
Zudem hängt es von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren Vertragsgestaltungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapie. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und sich erstatten lassen können.
Beihilfe
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nachdem es seit 1996 keine Anpassung der Bewertungen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) gab und sich die derzeitige psychotherapeutische Versorgung damit nicht mehr adäquat abbilden lässt, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen und auch die Vergütung der GOP Leistungen die Werte der gesetzlich Krankenversicherten deutlich unterschreitet, hat die Bundestherapeutenkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.
Näheres ist dem Link https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/ entnehmen. Ich passe meine Abrechnung diesen Empfehlungen an.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer Beihilfestelle einreichen und sich erstatten lassen können.
Selbstzahler
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nachdem es seit 1996 keine Anpassung der Bewertungen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) gab und sich die derzeitige psychotherapeutische Versorgung damit nicht mehr adäquat abbilden lässt, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen und auch die Vergütung der GOP Leistungen die Werte der gesetzlich Krankenversicherten deutlich unterschreitet, hat die Bundestherapeutenkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.
Näheres ist dem Link https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/ entnehmen. Ich passe meine Abrechnung diesen Empfehlungen an.
Adresse
Dipl.-Psych.Barbara Becker
Psych. Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie
Wellenburg 11 (1. Stock)
86199 Augsburg