Abrechnung & Kosten
Abrechnung einer Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte
Ich besitze die Kassenzulassung. Das bedeutet, dass die Kosten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, da Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dazu brauche ich nur zu jedem Quartalsbeginn Ihre Krankenkassenkarte.
Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen, wie dies z.B. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten.
Information: Privatversicherte
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren Vertragsgestaltungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapie. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und sich erstatten lassen können.
Beihilfe
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden. Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer Beihilfestelle einreichen und sich erstatten lassen können.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, geplantem Wechsel in eine private Krankenkasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.
Ihr Vorteil ist in diesem Fall, dass keinerlei Informationen an Dritte (d.h. den Kostenträger) weitergegeben werden, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Hier können Sie die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) herunterladen
Adresse
Dipl.-Psych.Barbara Becker
Psych. Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie
Wellenburg 11 (1. Stock)
86199 Augsburg